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COVID-19 Infos

LIEBE GÄSTE, UMSICHT SCHÜTZT UNS ALLE!

Die wichtigsten Regelungen, Maßnahmen, Informationen und Servicehotlines finden Sie hier:

 

Maske/3-G-Nachweis: Im öffentlichen Leben gilt keine Maskenpflicht und es wird kein G-Nachweis benötigt.
Seit 1. Juni 2022 gilt die FFP2-Maskenpflicht nur mehr in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen! Derzeit gilt ein 3-G-Nachweis noch für Krankenhäuser und Alten-/Pflegeheime. Bitte beachten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygiene-Empfehlungen.

Einreise: Keine coronabedingten Beschränkungen. Für die Einreise nach Österreich wird kein 3-G-Nachweis mehr benötigt. Für die Rückreise beachten Sie bitte immer die Einreisestimmungen Ihers Herkunftslandes!

Im Falle einer Corona-Infektion: Seit 1. 8. 2022 unterliegen Corona-Infizierte ohne Symptome “Verkehrsbeschränkungen”, im Wesentlichen sind dies: FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, in öffentlichen und auch in privaten Verkehrsmitteln mit Mitreisenden, Besuchsverbot für Gesundheitseinrichtungen. Es wird kein Bescheid ausgestellt und gibt keine verpflichtende Quarantäne mehr.  Die Verkehrsbeschränkungen gelten automatisch nach einem positiven Test für grundsätzlich 10 Tage, ein negativer PCR-Test hebt diese frühestens ab dem fünften Tag auf. Es wird kein Bescheid ausgestellt und gibt keine verpflichtende Quarantäne mehr.

Veranstaltungen: Für Besucher gibt es keine Beschränkungen. Die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten, die Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes gilt nur mehr bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen.

Letzte Aktualisierungn 08.12.2022

 

 

Welche Regeln gelten in der Gastronomie

Seit Samstag, den 16.04.2022 gilt: Keine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und auf den Terrassen, sondern Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.